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Statut und Regeln

»Mit dem Frankenwürfel ist nicht beabsichtigt, einen elitären Frankenorden zu stiften oder gar einen Schritt in Richtung ‚Freies Franken‘ zu tun, sondern es soll sich ausschließlich um den Ausdruck fränkischen Selbstverständnisses handeln.«

Helmut Süßmann, Frankenwürfel-Initiator 1984
Frankenwürfel, in seine sechs Seiten zerlegt

Nach dem Statut und den Regeln des Frankenwürfels werden seit 1985 jährlich 3 bis 5 Persönlichkeiten, in denen das Prägende des fränkischen Charakters – das Wendige, das Witzige und das Widersprüchliche – besonders deutlich zum Ausdruck kommt, von den fränkischen Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten mit einem Porzellanwürfel ausgezeichnet.

Neben dem Würfel erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger eine prächtig gestaltete Urkunde und seit 2005 eine Würfelminiatur als Anstecknadel (Bilder).

Die Verleihungsfeier mit dem traditionellen Gansessen findet jeweils am 11.11. abwechselnd in Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken an verschiedenen Veranstaltungsorten statt.

Statut des Frankenwürfels

Um allen Lagen gewachsen zu sein, muss man, wie der Würfel, viele Seiten haben, muss wechselnde Standpunkte vertreten, muss – durch abgeschliffene Ecken und Kanten – rollen und stehen können, muss einmal Kugel spielen und ein andermal Kubus.

Den Franken wird nachgesagt, in hohem Maße wendig und zugleich sprichwörtlich altfränkisch beharrlich zu sein.

Das Vielfältige wurde – zum Segen oder Unsegen – der Generalnenner für Franken. Dieses zusammengewürfelte Gebilde, diese nie zustande gekommene Nation, diese auf keiner politischen Länderkarte unter dem Namen »Franken« aufzufindende Stammesbrüderschaft, dieses Land ohne gemeinsame Interessenvertretung, ohne gemeinsame Zeitung, ohne gemeinsame Hauptstadt macht es auch bei sorgfältigster Beobachtung unmöglich, die Grenzen abzustecken.

Die Mängel und die Chancen der vielgespaltenen Umwelt und Geschichte haben sich auf den fränkischen Menschen, den Franken, ausgewirkt, ihn geformt und gefordert. Zum Zurechtfinden in dem Wirrwarr des Völkertiegels, in dem Mosaik der Landschaften und der Willkür der Gebietsaufteilungen, mussten sich die Franken eine ganz besondere Einstellung und Taktik zu eigen machen, um sich den ständig wechselnden Situationen anzupassen. Dies alles kennzeichnet den Franken, zeichnet ihn im Wortsinn aus.

Der Würfel und die drei »W« prägen den Franken. Das Wendige, das Witzige und das Widersprüchliche machen ihn aus, wobei Witz auch Erfindungsgeist und Einfallsreichtum bedeutet.

Unter diesen Voraussetzungen stiften die Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der drei fränkischen Regierungsbezirke des Freistaates Bayern eine Auszeichnung in Gestalt eines Frankenwürfels an die Franken, die sich in der oben beschriebenen Art als »gewürfelt« erwiesen haben.

Regeln des Frankenwürfels

  1. Die Auszeichnung besteht aus einem Porzellanwürfel mit ca. 6,5 cm Kantenlänge und aus einer Urkunde. Der Würfel trägt neben den Wappen der drei fränkischen Bezirke die Aufschriften:
    »Es gilt dem gewürfelten Franken mit diesem Würfel zu danken«
    »Sich wenden sich drehen im Leben bestehen so ist der gewürfelte Franke zu sehen«.
  2. Der Preis wird jährlich, jeweils am 11. November, dem Namenstag des Frankenheiligen Martin, im Rahmen eines Gansessens verliehen.
  3. Vorschläge werden von den fränkischen Zeitungen, dem Studio Nürnberg des Bayerischen Rundfunks und der Mainfrankenwelle in Würzburg den Regierungspräsidenten gemacht.
  4. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch die Regierungspräsidenten der drei fränkischen Regierungsbezirke. In ihrer Wahl sind sie frei.
  5. Preisträger können weibliche und männliche Personen sein, die sich als »Gewürfelte« im Sinne der Präambel gezeigt haben.
  6. Es soll jährlich nicht mehr als fünf Preisträger geben.
  7. Die Preisträger verpflichten sich, den Würfel sichtbar aufzustellen und jedermann über den Sinn und Hintergrund der Auszeichnung zu informieren.
  8. Geschäftsstelle ist die Oberfränkische Verlagsanstalt in Hof.
  9. Der Würfel ist geschützt und darf nicht nachgemacht und nicht kommerziell genutzt werden.
  10. Diese Regeln treten am 1. Mai 1985 in Kraft.

Bad Windsheim, dem 18. April 1985

ZUSATZ
Die Medienlandschaft in Franken hat sich seit 1985 gewandelt. Lokale Rundfunksender sind entstanden, deren Beteiligung die Auszeichnungsregeln bislang nicht vorsehen. Deshalb wird die Regel Nr. 3 geändert.

  1. Die Regel Nr. 3 erhält die Fassung:
    »Vorschläge werden von den fränkischen Zeitungen und den in Franken vertretenen Rundfunkanstalten den Regierungspräsidenten gemacht.«
  2. Die neu gefasste Regel Nr. 3 tritt am 1. November 1991 in Kraft.

Neuburg a.d. Donau, den 16. Oktober 1991